Pflicht für Freigängerkatzen: Was Hamburg & Co. ab 2026 wissen müssen
Ab 2026 ändern sich wichtige Vorschriften für Freigängerkatzen: In Hamburg und weiteren Regionen wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung verpflichtend. Dieser Artikel fasst zusammen, was sich für Katzenhalter konkret ändert, welche Städte betroffen sind und wie du deine Fellnase rechtzeitig vorbereiten kannst.
Was sich in Hamburg ab 2026 für Freigängerkatzen ändert
Zum 01.01.2026 tritt in Hamburg eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Diese verpflichtet alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen dazu, ihre Tiere chippen, kastrieren und in einem anerkannten Haustierregister eintragen zu lassen.
Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, Straßenkatzen zu schützen und entlaufene Tiere schneller zu ihren Besitzern zurückzuführen.
Warum gibt es diese neuen Regelungen?
Schutz vor unkontrollierter Vermehrung
Freigängerkatzen pflanzen sich oft unreguliert fort – dies führt zu hohen Populationen freilebender Katzen und viel Tierleid. Mit einer Kastration bei Katzen wird dem Tier und Katzeneltern Stress und Leid erspart.
Wann ist eine Kastration bei Katzen sinnvoll?
Am Verhalten von unkastrierten Katzen können Katzeneltern feststellen, ob grundsätzlich eine Kastration in Frage kommt und das Leid des Tiers zu verringern.
Vermehrtes markieren
Unruhe & Bewegungsdrang
Appetitveränderungen
Verbesserter Tierschutz und Rückverfolgbarkeit
Durch einen Mikrochip und eine Registrierung kann ein entlaufenes Tier schnell identifiziert werden. Das entlastet Tierheime und schützt Katzen.
Wenn Katzenhalter ihre Freigängerkatzen bereits chippen und kastrieren lassen, fehlen für den Heimtierausweis nur noch eine gültige Tollwutimpfung und eine regelmäßige Entwurmung. Damit ist deine Katze bestens vorbereitet, um dich innerhalb der EU sicher auf Reisen zu begleiten.
Wo gilt die Pflicht sonst noch? (Überblick über weitere Gemeinden)
Regeln für Freigängerkatzen in Berlin
Berlin hat bereits seit Juni 2022 eine eigene Katzenschutzverordnung.
Hier gelten:
Kastrationspflicht für Freigänger
Kennzeichnungspflicht
Registrierungspflicht
Außerdem dürfen unkastrierte Katzen keinen unkontrollierten Freigang bekommen.
Regeln für Freigängerkatzen in Nordrhein-Westfalen (NRW)
NRW hat besonders viele Städte und Gemeinden mit entsprechenden Verordnungen. Beispiele sind:
Düsseldorf:
Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen.
Bochum:
Verpflichtung zur Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung) und Registrierung.
Unkastrierte Katzen dürfen keinen unkontrollierten Auslauf erhalten.
Weitere Gemeinden in NRW:
Zahlreiche kleinere Städte und Kommunen haben ebenfalls Katzenschutzverordnungen beschlossen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich, aber fast immer geht es um Kastration, Chip und Registrierung.
Regeln für Freigängerkatzen in Baden-Württemberg
Auch in Baden-Württemberg gibt es eine wachsende Zahl von Kommunen mit Kastrations- und Kennzeichnungspflichten. Beispiele sind:
Gemeinden wie Berglen, Schramberg und mehrere Kleingemeinden.
Häufig gelten Kastrationspflicht und Chip-/Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang.
Regeln für Freigängerkatzen in weiteren Bundesländer
Auch in anderen Regionen Deutschlands existieren kommunale Verordnungen – oft in kleineren Städten und Gemeinden, die besonders von freilebenden Katzenpopulationen betroffen sind. Dazu gehören z. B.:
viele Kommunen in Niedersachsen
einzelne Städte in Rheinland-Pfalz
Gemeinden in Schleswig-Holstein und Hessen
Die Regelungen sind nicht einheitlich: Manche verlangen nur eine Kastration, andere nur Chip + Registrierung, viele jedoch alle drei Maßnahmen.
Was Katzenhalter jetzt tun sollten
Damit du ab 2025/2026 auf der sicheren Seite bist, empfehlen wir:
1. Kastration bei Freigängern prüfen
Ist deine Katze noch nicht kastriert? Am besten frühzeitig einen Termin vereinbaren.
2. Mikrochip setzen lassen
Das Chippen erfolgt schnell und schmerzarm beim Tierarzt.
3. Registrierung im Haustierregister
Nach dem Chippen solltest du deine Katze in einer anerkannten Datenbank eintragen – z. B. FINDEFIX oder TASSO.